Vor einigen Jahren meldete ein spanisches Unternehmen eine europäische Marke (EUTM) für das Zeichen Breezair für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Markt für Klimaanlagen an. Dies geschah trotz der Tatsache, dass Seeley International Inhaber einer großen Anzahl eingetragener Marken für das Zeichen "Breezair" ist (einschließlich einer im Februar 1999 erteilten EUTM) und seit vielen Jahrzehnten Klimaanlagenprodukte unter diesen Marken in Europa und weltweit verkauft und vertreibt.
Als Seeley International von der EU-Marke des spanischen Unternehmens erfuhr, leitete es unverzüglich eine Löschungsklage ein. Trotz der Löschungsklage und in Kenntnis der umfangreichen Benutzung von Breezair durch Seeley International in Europa sandte das spanische Unternehmen Abmahnungen an eine Reihe von Vertriebshändlern von Seeley Internationalin fünf europäischen Ländern und forderte sie auf, die Benutzung des Zeichens Breezair einzustellen.
Am 6. Juni 2019 entschied das Handelsgericht Alicante Nr. 2 in Spanien, dass die Zustellung dieser Schreiben eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellte, und ordnete die Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes an Seeley International sowie die Übertragung der von der Beklagten angemeldeten EU-Marke auf Seeley International an, u. a. für Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kühlgeräte, Wartung und Reparatur von Kühlgeräten und -anlagen, Installation, Wartung und Reparatur von HLK-Anlagen sowie Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation von Kühlgeräten .
In Anbetracht der im Verfahren vorgelegten Beweise vertrat das spanische Gericht die Auffassung, dass der Beklagte sehr wohl von der früheren Benutzung und Eintragung der Marke Seeley International Breezair wusste (im Urteil wird auf die Benutzung von Breezair durch Seeley Internationalverwiesen, dadiese Marke auf dem Markt von einem großen Verkäufer weltweit benutzt wird). Folglich wird in dem Urteil erklärt, dass Seeley International der rechtmäßige Inhaber der EU-Marke Breezair für die oben genannten Dienstleistungen ist.
Dieses Urteil beweist, dass die Verwendung und der Ruf von Breezair durch Seeley International in der Europäischen Union erheblich und bekannt ist. Entsprechend der Bedeutung dieser Märkte für das Unternehmen zeigt diese Entscheidung auch, dass Seeley International den Schutz seiner Rechte des geistigen Eigentums sehr ernst nimmt und bereit ist, gerichtlich gegen jeden Dritten vorzugehen, der den guten Ruf der Marken von Seeley Internationaloder die Geschäftsbeziehungen von Seeley International mit seinen Geschäftspartnern bedroht.